Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wahl des Senats ==
== Wahl des Senats ==
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrer*innen sowie je vier Vertreter*innen der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
Stimmberechtigte Mitglieder sind die verschiedenen Statusgruppen der Universität (Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierende).


Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.  


Die Wahlen finden vermutlich Mitte Dezember im Wintersemester 2020/21 statt.
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Version vom 3. November 2020, 10:40 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.


Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.

Wahl des Senats

Stimmberechtigte Mitglieder sind die verschiedenen Statusgruppen der Universität (Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierende).

Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30