Studienplatztausch: Unterschied zwischen den Versionen

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An der [[Universität Duisburg-Essen]] ist ein Tausch von Studienplätzen möglich. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
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An der [[Universität Duisburg-Essen]] ist ein Tausch von Studienplätzen möglich. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.}}


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Version vom 31. Januar 2017, 10:07 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen ist ein Tausch von Studienplätzen möglich. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Beide Antragstellenden müssen an einer Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das gleiche Studienfach und im gleichen Fachsemester ordnungs­gemäß eingeschrieben sein.

Antrag

Der Antrag auf Studien­platztausch ist im Bereich Zulassung des Einschreibungs- und Prüfungswesen in mehrfacher Ausführung zu stellen. Der nötige Antrag  steht ab Anfang Februar bis zum 30.04. für das jeweilige Sommersemester und ab Anfang August bis zum 31.10. für das jeweilige Wintersemester zum Download zur Verfügung.

Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tausch­partner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt (z. B. bei drei Tausch­partnern werden vier Anträge benötigt). Alle Anträge müssen von allen Tausch­partnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemester­zahl ist durch Beifügung ent­sprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungs­bescheides sowie des Abitur­zeugnisses vorzulegen.

Vermittlung

Die Universität Duisburg-Essen vermittelt keine Tausch­partner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tausch­willige Studierende zu finden. An zahlreichen „Schwarzen Brettern“ der Universität können Tausch­wünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochen­zeitungen führen zeitweise in Zusammen­arbeit mit Tausch­organisationen Tausch­aktionen durch. Des Weiteren findest du „Tausch­börsen“ über die Such­maschinen des Internets, wie z. B. die Kontaktbörse Studienplatztausch .

Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-01