Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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==Arbeitsweise==
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Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und jedeR Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder -Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.
Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und jedeR Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder -Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.


Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden, Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.  
Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden, Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.  

Version vom 23. Juli 2012, 08:56 Uhr

Wahlen 2011

Die Wahlen zum Studierendenparlament im WiSe 2011/2012 fanden von Montag, dem 21.11.2011 bis Freitag, dem 25.11.2011 statt. Die aktuelle Zusammensetzung des Studierendenparlaments kann hier  eingesehen werden, das Ergebnis der Wahl hier .
Die Wahlbeteiligung an den StuPa-Wahlen lag (Stand: 25.11.2011, 16.00h) bei 5,75% (Wahlstatistik )

Weitere Informationen in der Kandidatenliste  und der Wahlbekanntmachung 

Aufgaben

Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das 'Studierendenparlament (StuPa)' "das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft". Lediglich eine Urabstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen. Das Studierendenparlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierendenschaft, wozu jeweils Anträge der hochschulpolitischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierendengruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitätsbeitrags (Semesterticket) und der Studierendenschaftsbeitrag, über den z.B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.


Zusammensetzung

Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Es wird einmal im Jahr von den Studierenden der Hochschule gewählt. Diese können sich für eine der antretenden hochschulpolitischen Listen entscheiden. Das Wahlergebnis wird dann nach einem bestimmten Rechenverfahren (Rangmaßzahlverfahren nach D'Hondt) gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Übersicht über die Listen findet sich auf der Homepage des StuPa und unter http://www.uni-due.de/de/studium/kultur_listen.shtml 


Arbeitsweise

Alle StuPa-Sitzungen sind hochschulöffentlich und jedeR Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personaldebatten über AStA-Angestellte oder -Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutzgründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenanzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden, Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.

Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referenten und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandatsträger im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen einen Kandidaten oder eine Kandidatin entscheiden. Die AStA-Referenten haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Wahlausschuss, der Haushaltsausschuss und der Satzungsausschuss, bei Bedarf gibt es z.B. noch einen Wahlprüfungs- und einen Härtefallausschuss.


Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungsprotokolle und -termine finden http://www.stupa-due.de .

Siehe auch