Studierendenparlament

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Wahlen

Die letzten Wahlen zum Studierendenparlament fanden vom 26. November bis zum 30. November 2018 statt. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Studierendenparlaments .

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Aufgaben

Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das Studierenden­parlament (StuPa) „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“. Lediglich eine Ur­abstimmung unter allen Studierenden kann das StuPa überstimmen. Das Studierenden­parlament entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Studierenden­schaft, wozu jeweils Anträge der hochschul­politischen Listen, der Fachschaften oder anderer Studierender und Studierenden­gruppen zu Grunde gelegt werden. Dazu gehören unter anderem die Höhe des Mobilitäts­beitrages (Semesterticket) und der Studierenden­schaftsbeitrag, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Ausstattung erhalten.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierenden­ausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Zusammensetzung

Aktuelle Sitzverteilung im Studierendenparlament, Stand Mai 2018 Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Es wird einmal im Jahr von den Studierenden der Hochschule gewählt. Diese können sich für eine der antretenden hochschul­politischen Listen entscheiden. Das Wahlergebnis wird dann nach einem bestimmten Rechenverfahren (Rangmaßzahlverfahren nach D'Hondt) gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Übersicht über die Listen findest du auf der Homepage des StuPa  und unter https://www.uni-due.de/de/studium/kultur_listen.php .

Arbeitsweise

Alle StuPa-​Sitzungen sind hochschul­öffentlich und jeder Studierende hat Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personal­debatten über AStA-Angestellte oder -Mitgliederinnen bzw. -Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutz­gründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Dem StuPa sitzt ein Präsidium vor, welches aus drei Personen besteht, die von den drei Listen benannt werden, welche bei der Wahl die höchsten Stimmen­anzahlen auf sich vereinen konnten. Das Präsidium leitet und protokolliert die, regelmäßig monatlich in der Vorlesungszeit stattfindenden Sitzungen des Parlaments und hat darauf zu achten, dass diese auch nach den Richtlinien der Gesetzgebung und der Satzung sowie Wahlordnung der Studierenden­schaft ablaufen.

Auf der konstituierenden Sitzung bilden sich, wie im Bundestag auch, eine Koalition und eine Opposition. Praktisch bestimmt die Koalition die Anzahl der AStA-Referate und die dazugehörigen Referentinnen und Referenten und wählt sie mit ihrer Mehrheit. Wie auch im Bundestag können sich die Mandats­trägerinnen und -träger im Parlament auch abweichend von der Meinung ihrer Liste für oder gegen einen Kandidaten oder eine Kandidatin entscheiden. Die AStA-Referenten haben auf jeder StuPa-​Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts­bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern. Die wichtigsten Ausschüsse sind der Wahlausschuss, der Haushalts­ausschuss und der Satzungs­ausschuss, bei Bedarf gibt es z. B. noch einen Wahlprüfungs- und einen Härtefall­ausschuss.

Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungs­protokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa .

Siehe auch

Alle Listen, die aktuell im Studierendenparlament vertreten sind, kannst du auch bei Facebook finden:

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2018-09-01