Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten.
{{Teaser|Text=[https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterien, die unten aufgeführt sind, erfüllst.}}
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*Zielgruppe sind Personen mit einer Lehramtsbefähigung
*Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung


Dieses Ziel soll durch die Zustimmung zu der berufsbegleitenden Ausbildung erfolgen. Neben der Ausbildung arbeiten die Auszubildenden bereits als Lehrkräfte im sonderpädagogischen Kontext. Diese Anstellung ist befristet (18  Monate - so lang dauert auch die Ausbildung selbst) und geht bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung (in Form eines Staatsexamens) in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis über.
Die Ausbildung dauert 18  Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.


Um die Ausbildung anzutreten, muss die Lehrkraft folgende Kriterien für ihre Bewerbung erfüllen:
Folgende Kriterien musst du erfüllen:
* sie muss eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG bereits erworben haben,
* du hast bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben,
* sie muss als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt sein,
* du bist bereits als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
* sie muss an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden sein,
* du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
* und sie muss dauerhaft dazu bereit sein, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
* und du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.


Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums]. Das Schulministerium bietet außerdem auch [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Seiteneinstieg/4-VOBASOF/index.html weitere Informationen] zu VOBASOF an.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LEO/angebote Seite des Schulministeriums].  
Das Schulministerium NRW bietet außerdem weitere Informationen zu [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitende-ausbildung-vobasof VOBASOF] an.


Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal [[Oliver|OLIVER]] an.
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Version vom 24. April 2023, 19:41 Uhr

VOBASOF ist die berufsbegleitende Ausbildung, die es Lehrkräften ermöglichen soll, auch ohne ein sonderpädagogisches Studium die Befähigung als Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung zu erhalten. Du kannst dich bewerben, wenn du bereits eine Lehramtsbefähigung hast und weitere Kriterien, die unten aufgeführt sind, erfüllst.


Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhältst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.

Folgende Kriterien musst du erfüllen:

  • du hast bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben,
  • du bist bereits als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
  • du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
  • und du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.

Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium NRW bietet außerdem weitere Informationen zu VOBASOF an.

Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2023-12-18