Übergangsregelung

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Auf dieser Seite sind die Empfehlungen der einzelnen Fakultäten aufgelistet bezüglich der Übergangsregelung für das Vorziehen von Leistungen aus dem Master of Education.

Bitte beachte, dass nicht alle Fakultäten Empfehlungen für vorzugsfähige Leistungen formuliert haben.
Die Fächer, die hier nicht aufgeführt sind, geben keine expliziten Vorschläge. Dies bedeutet, dass sich alle Veranstaltungen bzw. Module zum Vorstudieren eignen.

Bildungswissenschaften

Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien und Gesamtschulen

  • Modul MA:
"Schule und Unterricht“
  • Modul MC:
"Bildungsforschung"
Das Modul MC wird erstmals im SoSe 15 angeboten.

Berufskollegs

  • Modul MA:
„Lehr-/Lernprozesse i. d. beruflichen Aus-/Weiterbildung verstehen, entwickeln und analysieren“
  • Modul MC:
"Vertiefende Aspekte der Berufspädagogik im Kontext v. Evaluation, Steuerung u. Bildungsforschung"
Das Modul MC wird erstmals im SoSe 15 angeboten.


Mathematik

Grundschulen

  • Elementare Zahlentheorie:

Das Vorbereitungsseminar "Praxissemester" (und die dazugehörige Begleitveranstaltung zum Praxissemester im SoSe 2015) kann nicht vorgezogen studiert werden!

Haupt-, Real- und Gesamtschulen

  • Mathematische Modellierung:

Die Vorbereitungsseminar "Konstruktion von Lernumgebungen" (und die dazugehörige Begleitveranstaltung zum Praxissemester im SoSe 2015) kann nicht vorgezogen studiert werden!

Gymnasien und Gesamtschulen

  • Anwenden und Modellieren (AMO):
  • Mathematische Vertiefung (MAV):
  • Master-Seminar Mathematik (MSM):

Alle anderen Veranstaltungen können nicht vorgezogen studiert werden.


Biologie

Haupt-, Real- und Gesamtschulen

  • Sinnesbiologie (im SoSe 2015) oder alternativ Verhaltensbiologie (im WS 2014/15) im Modul 2 (Praktische Biologie):
  • Lehramtspraktikum II im Modul 2 (Praktische Biologie)

Voraussetzung dafür ist, dass nach Verteilung der Teilnehmerplätze an die Masterstudierenden gemäß §8 GPO Kapazitäten verbleiben.

Berufskollegs, Gymnasien und Gesamtschulen

  • Sinnesbiologie (im SoSe 2015) oder alternativ Verhaltensbiologie (im WS 2014/15) im Modul 3 (Praktische Biologie II)
  • Lehramtspraktikum I im Modul 2 (Praktische Biologie I)

Voraussetzung dafür ist, dass nach Verteilung der Teilnehmerplätze an die Masterstudierenden gemäß §8 GPO Kapazitäten verbleiben.


Quelle


Verwandte Seiten


Siehe auch


Dieser Artikel ist gültig bis 2014-10-01