AStA

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AStA ist der Allgemeine Studierendenausschuss.

Aufgaben

Der AStA ist das höchste ausführende Organ der verfassten Studierendenschaft. Er hat das politische Mandat der Studierendenschaft inne. Nach dem Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen verwaltet die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selbst. Der AStA ist dabei, neben dem Studierendenparlament (StuPa), ein Organ der Studierendenschaft. Der AStA soll laut HG die Studierendenschaft vertreten, ihre laufenden Geschäfte verwalten und die Beschlüsse des StuPa ausführen. Vielmehr Direktes steht im HG nicht zum AStA. Jedoch sollte beachtet werden, dass die Studierendenschaft die Aufgaben hat, die fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Belange ihrer Mitglieder in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen, ihre Interessen zu vertreten, durch Stellungnahmen an den Aufgaben der Hochschule mitzuwirken; politische Bildung, staatsbürgerliches Verantwortungsbewusstsein und aktive Toleranz zu fördern; den Studierendensport zu fördern und nicht zuletzt regionale und internationale Kontakte zwischen Studierenden herzustellen. All diese Aufgaben fallen auch in den Zuständigkeitsbereich des AStA, als einem aktiven Organ der Studierendenschaft. Der AStA wird vom Studierendenparlament auf seiner konstituierenden Sitzung gewählt.

Zusammensetzung und Organisation

Die Aufgaben des AStA sind in sog. Referaten organisiert. Die Referenten und Referentinnen werden dabei für bestimmte Ressorts gewählt, sogenannte „Referate". Da kann es z.B. das Referat für Hochschulpolitik und Öffentlichkeitsarbeit oder das Referat für Sozialpolitik geben. Welche Referate und wie viele Stellen es geben soll, legt zuvor das Studierendenparlament fest. Sogenannte „Kernreferate" müssen gewählt werden, damit ein AStA überhaupt bestehen kann. Derzeit sind die Kernreferate das Finanz- und das Kulturreferat. Dazu kommt zwingend die Wahl des Vorsitzes, welcher in der Regel aus drei Referentinnen oder Referenten besteht. Diese Kernpunkte sind in der Satzung der Studierendenschaft geregelt. Dort auch geregelt ist, dass es autonome Referate gibt. Diese sind unabhängig von der Weisungsbefugnis des AStA-Vorsitzes und alleinig gegenüber ihrer Betroffenengruppe verantwortlich. Dabei handelt es sich derzeit um das Referat für Schwule, Bisexuelle und Lesben (SchwuBiLe), das Internationale Referat, das Frauen- und Lesbenreferat und das Referat für Hochschulsport. Zur Kontrolle der Arbeit des AStA müssen die Referenten dem Studierendenparlament regelmäßig Rechenschaftsberichte ablegen und für eine Befragung zur Verfügung stehen.

Arbeitsweise

Der AStA hat regelmäßig monatlich Sitzungen abzuhalten, auf denen über die Arbeit und anstehende Aufgaben gesprochen wird. Die Sitzungen sind hochschulöffentlich und müssen rechtzeitig bekannt gegeben werden. Jeder Student und jede Studentin hat auf den AStA-Sitzungen Antrags- und Rederecht. Seine finanziellen Mittel für die zu erledigenden Aufgaben erhält der AStA über seinen Anteil an den Semesterbeiträgen. Zwölf Euro eines jeden Semesterbeitrages (nicht Studienbeitrages!) gehen in die studentische Selbstverwaltung. Nach Abzug der Gelder für die Fachschaften und das StuPa kann der AStA die restliche Summe für seine anstehenden Aufgaben oder die Unterstützung von diversen Studierendengruppen verwenden.

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