Abschlussnoten

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Mit welchen Abschlussnoten du deinen Bachelor oder Master of Education abschließt, kann während deiner Ausbildung und bei der späteren Einstellung in den Schuldienst wichtig sein. Warum erfährst du in diesem Artikel.

Übergang Master of Education

Die Noten deines Bachelorabschlusses sind in folgenden Fällen für den Master wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt sind
  • falls an der UDE die Master-Studiengänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt.

Berechnung der Examensnote

Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird deine Note aus dem Mittelwert aus Bachelor- und Master­prüfung berechnet oder deine Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung zu Grunde gelegt[1].

Hast du mehrere Bachelor­prüfungen, Staats­prüfungen oder andere Hochschul­abschluss­prüfungen abgelegt oder wurden andere Prüfungen als gleichwertig anerkannt, kannst du in den Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungs­dienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitere Informationen zur Berechnung deiner Note nachlesen.

Die so berechnete Examens­note wird automatisiert an das Lehrer­einstellungsportal LEO übermittelt und bei deiner Einstellung in den Schuldienst erneut berücksichtigt[2].

Vorbereitungsdienst

Die Noten des Bachelorabschlusses und des Master of Education sind nur dann für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst relevant, wenn das Schulministerium einzelne Lehrämter festlegt, die wegen zu vielen Bewerber*innen (Bewerber*innen-Überhang) eine Zulassungsbeschränkung erhalten. Dann wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Deine Abschlussnoten sind also nur dann für deine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst wichtig, wenn die Anzahl der Plätze für den Vorbereitungsdienst geringer ist als die der Bewerber*innen.

Wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt, werden die Plätze für den Vorbereitungsdienst folgendermaßen verteilt[3]:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerber*innen mit mindestens einem Fach, in dem nach den Feststellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studienabschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerber*innen-­Überhang also sowohl die Bachelor-, als auch die Masternote von Bedeutung.

Ob ein Zulassungs­verfahren durchgeführt werden muss, wird immer erst nach Bewerbungs­schluss durch das Schulministerium festgelegt. Entsprechende Hinweise werden nach der Entscheidung auf SEVON veröffentlicht. Außerdem werden alle Bewerber*innen, die von einem Zulassungs­verfahren betroffen sind, schriftlich informiert[4].

Für die Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes sind weder deine Bachelor- noch deine Masternote wichtig; die Notenermittlung des Vorbereitungsdienstes ergibt sich aus deinen Leistungen während des Vorbereitungsdienstes[5].

Einstellung in den öffentlichen Schul­dienst

Wenn du dich nach dem Vorbereitungsdienst um eine Planstelle bewirbst, also in den Schuldienst eingestellt werden möchtest, sind deine Noten wichtig für die Ordnungs- und Rang­gruppen. Die Noten deiner Studienabschlüsse (diese Note entspricht dem Mittelwert aus Bachelor- und Masterabschluss oder der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung[6]) und deiner Staatsprüfung werden gemittelt, um (neben weiteren Kriterien) in die Ordnungsgruppenberechnung einzugehen.

Weitere Informationen erteilt dir die zuständige Bezirksregierung. Im Portal Lehrereinstellung Online.NRW (LEO) findest du eine Liste mit Ansprechpartner*innen der Lehrer­einstellungs­büros.


Quellen

  1. [§43 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=17404&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407564 [abgerufen am 21. Oktober 2020]
  2. http://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Informationen-zur-Einstellung-in-den-Vorbereitungsdienst.pdf [abgerufen am 21. Oktober 2020]
  3. [Einstellung in den Vorbereitungs­dienst für ein Lehramt in Nordrhein-Westfalen: Hinweise für Bewerber­innen und Bewerber, Stand: Oktober 2020] https://www.schulministerium.nrw.de/sevon/2020_2/allgemeineHinweise/Hinweise_fuer_Bewerberinnen_und_Bewerber.pdf [abgerufen am 21. Oktober 2020]
  4. [SEVON FAQ:I - Bewerbung - allgemein] https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SEVON/jspsrc/sevon/faq/sevon_faq_anzeige.jsp?thema=I [abgerufen am 21. Oktober 2020]
  5. [§34 OVP] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=17404&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=ovp#det0#det0 [abgerufen am 21. Oktober 2020]
  6. [§ 6 Abs.2 Ziffer 2 LABG 2016] https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/LABG/index.html [abgerufen am 21. Oktober 2020]

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-01