Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. [[Cluster-Akkreditierung]], [[Modell-Akkreditierung]]), erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind.  
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Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss [[LZV]]-und [[LABG]]-konform sein.  Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den [[Vorbereitungsdienst]] und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.}}


Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1923_2119.php)
Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung.  Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen ist [https://www.uni-due.de/zhqe/sysakk.php/"systemakkrediert"]. Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der [https://zlb.uni-due.de/das-zentrum/zlb-gremien/erweiterter-vorstand/ erweiterte Vorstand] dem [[Rektorat]] die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB).


Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch externe [https://www.akkreditierungsrat.de/de/akkreditierungssystem/agenturen/agenturen/ Akkreditierungsagenturen] vorgenommen werden,  die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz [http://www.akkreditierungsrat.de/ Akkreditiernungsrat]) akkreditiert worden sind. <ref>https://www.hrk.de/themen/lehre/qualitaetssicherung-und-entwicklung/ (zuletzt besucht am 27. April 2020)</ref>


==Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung==
==Quellen==
*Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen kannst du auf der Seite des <BLANK text="Akkreditierungsrates">http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=9&L=0</BLANK> entnehmen.
<references/>


==Information des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung der UDE==
*<BLANK text="Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/prozessmanagement/dez2_leitf_2_studieng_akkreditierung.pdf</BLANK>.


 
{{Fluid}}
== Verwandte Seiten ==
[[Kategorie:Definitionen]]
*[[Akkreditierungsagenturen]]
*[[Akkreditierungsverfahren]]
 
 
 
[[Kategorie:Keywords]]
[[Kategorie:Studienreform]]
[[Kategorie:Studienreform]]
{{Gültigkeit|Datum=2020-10-15}}

Version vom 27. April 2020, 10:57 Uhr

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung von Studiengängen. Das Lehramtsstudium muss LZV-und LABG-konform sein. Dadurch ist sichergestellt, dass der nahtlose Übergang in den Vorbereitungsdienst und in den späteren Beruf möglich ist. Akkreditierungen werden nur für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden.

Es gibt verschiedene Verfahren wie die Programm- oder Systemakkreditierung. Ziel beider Verfahren ist die Gewährleistung einer hohen Qualität der Studiengänge. Die Universität Duisburg-Essen ist "systemakkrediert". Für die Lehramtsstudiengänge empfiehlt der erweiterte Vorstand dem Rektorat die Aussprache bzw. die Versagung der Aussprache der Rezertifizierung/Reakkreditierung von Studiengängen mit Lehramtsoption ggf. unter Formulierung von Follow-up-Maßnahmen. Als Gutachter*innen fungieren die Vorstandsmitglieder des Zentrums für Lehrerbildung (ZLB)- hierunter sind auch drei Lehramtsstudierende- und Vertreter*innen des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB).

Die Akkreditierung von Studiengängen kann auch im Rahmen einer Programm-akkreditierung durch externe Akkreditierungsagenturen vorgenommen werden, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz Akkreditiernungsrat) akkreditiert worden sind. [1]

Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-10-15