Akkreditierung

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Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeit­gebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studien­programmen –insbesondere Bachelor- und Master­studien­gängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und inter­nationale Anerkennung der Studien­abschlüsse gewährleistet werden.

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programm­akkreditie­rung (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/​Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungs­agenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studien­gängen in Deutschland (kurz Akkreditierungs­rat ) akkreditiert worden sind.



Akkreditierungen werden für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abge­laufen, müssen die Studien­gänge reakkreditiert werden. Für eine Re­akkreditie­rung von Studien­gängen gelten dieselben „Allgemeinen Kriterien für die Akkreditie­rung von Studien­gängen“ wie für erstmalige Akkreditie­rungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Eine Re­akkreditie­rung kann auch von einer anderen Agentur durchgeführt werden, als der mit der erstmaligen Akkreditie­rung beauftragten.

Die System­akkreditierung ist eine Alternative zur Programm­akkreditie­rung. Gegenstand der hier ist das interne Qualitäts­sicherungs­system einer Hoch­schule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Akkreditierungsrates .

Akkreditierungs­agenturen

Folgende Akkreditierungs­agenturen sind berechtigt, das Qualitäts­siegel des Akkreditierungs­rates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/​Bakkalaureus und Master/​Magister zu vergeben.

Fächerübergreifende Agenturen

Fachspezifische Agenturen

Dezernat Hochschul­entwicklungs­planung

Information des Dezernats Hochschul­entwicklungs­planung der UDE findest du hier: Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren . Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18