Akkreditierung

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Akkre­ditierung

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind.

Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/).

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen kannst du auf der Seite des Akkreditierungsrates  entnehmen.

Akkreditierungs­agenturen

Folgende Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben.

Fächerübergreifende Agenturen


Fachspezifische Agenturen

Information des Dezernats Hochschul­entwicklungs­planung der UDE