Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Anerkennung von Lehramts&shy;prüfungen</titlehyphen>
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der  [[Bezirksregierungen]].
* Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige Bezirksregierung findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>


Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.


*Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem <blank text="berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</blank>.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.


Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] oder in den [[Gleichwertigkeitsprüfung|Master]] denkbar.


Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/index.html
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{{Gültigkeit|DATUM=2021-12-06}}


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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Ansprechpartner]]

Version vom 30. März 2021, 12:05 Uhr

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser Liste des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-06