Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die genannten <blank text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Lehraemter/index.html</blank> im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]].
Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die <blank text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Lehraemter/index.html</blank> im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]].


[[Kategorie: Ansprechpartner]]
[[Kategorie: Ansprechpartner]]

Version vom 22. April 2010, 09:00 Uhr

Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die Bezirksregierungen  im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK.