Anerkennung von Lehramtsprüfungen

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Lehramtsprüfungen (1. Staats­prüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramts­befähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundes­ländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungs­dienst oder Schul­dienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK. Die zuständige Bezirks­regierung findest du hier .

Die Anerkennung eines Studien­abschlusses außerhalb der Lehrer­ausbildung als 1. Staats­prüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiten­einsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufs­begleitenden Vorbereitungs­dienst .

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18