Anerkennung von Lehramtsprüfungen

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Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du auf der Seite des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-06-10