Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du in dieser <blank text="Übersicht">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank> des Schulministeriums<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [ | Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du in dieser <blank text="Übersicht">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank> des Schulministeriums<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [abgerufen am 04. April 2019]</ref>. | ||
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst. | Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst. | ||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
*<blank text="Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html</blank> | *<blank text="Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html</blank> | ||
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== Verwandte Seiten == | == Verwandte Seiten == | ||
*[[Anerkennung und Anrechnung]] | |||
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==Quellen== | ==Quellen== | ||
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Version vom 23. Januar 2020, 11:14 Uhr
Anerkennung von Lehramtsprüfungen
Lehramtsprüfungen (1. Staatsprüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK. Deinen Abschluss lässt du bei der Bezirksregierung anerkennen.
Die zuständige Bezirksregierung findest du in dieser Übersicht des Schulministeriums[1].
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein höheres Fachsemester bewerben bzw. einschreiben.
Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg
Siehe auch
- Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW)
- Übersicht Anerkennungsverfahren des Schulministeriums: Ausländische Abschlüsse
- Gegenseitige Anerkennung der neuen Lehrerausbildungen - FAQ
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [abgerufen am 04. April 2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-06