Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die genannten <blank text="Bezirksregierungen">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Lehraemter/index.html</blank> im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]].
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der   [[Bezirksregierungen]].


[[Kategorie: Ansprechpartner]]
Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.
 
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
 
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] oder in den [[Gleichwertigkeitsprüfung|Master]] denkbar.
 
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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 30. März 2021, 12:05 Uhr

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser Liste des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-06