Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Anerkennung von Lehramts&shy;prüfungen</titlehyphen>
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der  [[Bezirksregierungen]].
Lehramtsprüfungen ([[1. Staatsexamen|1. Staats&shy;prüfung]] oder [[Master| Master of Education (M. Ed.)]]) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW ([[Vorbereitungsdienst]] oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du <blank text="hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]</ref>


Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als [[1. Staatsexamen|1. Staats&shy;prüfung]] für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]] in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem [[Berufsbegleitende_Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst]].<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Seiteneinstieg_1_Staatsexamen.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]</ref>
Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.


== Siehe auch ==
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
*<blank text="Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html</blank>
*<BLANK text="Übersicht Anerkennungsverfahren des Schulministeriums: Ausländische Abschlüsse ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html</BLANK>
*<BLANK text="Gegenseitige Anerkennung der neuen Lehrerausbildungen - FAQ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK>


== Verwandte Seiten ==
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] oder in den [[Gleichwertigkeitsprüfung|Master]] denkbar.
*[[Anerkennungsverfahren]]
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg]]
 
==Quellen==
<references/>


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{{Gültigkeit|DATUM=2020-01-04}}
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[[Kategorie: Ansprechpartner]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 30. März 2021, 12:05 Uhr

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser Liste des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-06