Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anerkennung von Lehramts­prüfungen==
Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der  [[Bezirksregierungen]].


Lehramtsprüfungen ([[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] oder [[Master| Master of Education (M. Ed.)]]) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW ([[Vorbereitungsdienst]] oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Deinen Abschluss lässt du bei der Bezirksregierung anerkennen.
Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.
 
Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du in dieser <blank text="Übersicht">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank> des Schulministeriums<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [zuletzt besucht am 04. April 2019]</ref>.


Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.


Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] bewerben bzw. einschreiben.
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] oder in den [[Gleichwertigkeitsprüfung|Master]] denkbar.  
 
==Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg==
Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als [[1. Staatsexamen|1. Staats&shy;prüfung]] für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]] in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem [[Berufsbegleitende_Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst]].<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Seiteneinstieg_1_Staatsexamen.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]</ref>
 
Mehr Informationen zum Seiteneinstieg findest du im Artikel [[Seiteneinstieg]].
 
== Siehe auch ==
*<blank text="Anerkennungsverfahren Lehrkräfte (Schulministerium NRW) ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html</blank>
*<BLANK text="Übersicht Anerkennungsverfahren des Schulministeriums: Ausländische Abschlüsse ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Internationales/Abschluesse/Anerkennung/index.html</BLANK>
*<BLANK text="Gegenseitige Anerkennung der neuen Lehrerausbildungen - FAQ">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/FAQStudium/FAQ-Lehramtsstudium_nach_LPO_2009/Anerkennung_Lehrerausbildungen/index.html</BLANK>
 
== Verwandte Seiten ==
*[[Anerkennungsverfahren]]
*[[Seiteneinstieg]]
*[[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]]
*[[Höheres Fachsemester]]
 
==Quellen==
<references/>


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{{Gültigkeit|DATUM=2020-04-04}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-12-06}}


[[Kategorie: Ansprechpartner]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]

Version vom 30. März 2021, 12:05 Uhr

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du in dieser Liste des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-06