Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Deinen Abschluss lässt du bei der [[Bezirksregierung]] anerkennen.
{{Teaser|Text=Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der [https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html Anerkennung] durch eine der   [[Bezirksregierungen]].
}}


Die für dich zuständige Bezirksregierungen findest du in dieser [https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/geschaeftsbereich/staatliche-schulaemter/adressen-der-schulaemter-nach Liste] des Schulministeriums.
Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du auf der  [https://www.schulministerium.nrw/bezirksregierungen Seite des Schulministeriums].


Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.
Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen [[Seiteneinstieg]] oder eine [[Vertretungseinstellung_nach_Angebot_(VERENA)|Vertretungsstelle]] erfüllst.


Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren und dich nach erfolgreicher Anerkennung deiner Leistungen für ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] bewerben bzw. einschreiben.
Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel [[Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen]] zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein [[Höheres Fachsemester|höheres Fachsemester]] oder in den [[Gleichwertigkeitsprüfung|Master]] denkbar.  


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Aktuelle Version vom 5. Dezember 2023, 12:06 Uhr

Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW der Anerkennung durch eine der Bezirksregierungen.

Die für dich zuständige Bezirksregierung findest du auf der Seite des Schulministeriums.

Sollte die Bezirksregierung deinen Abschluss für das Lehramt in NRW nicht anerkennen, kannst du prüfen, ob du die Voraussetzungen für einen Seiteneinstieg oder eine Vertretungsstelle erfüllst.

Möchtest du ein Lehramtsstudium aufnehmen und dir dafür Leistungen anerkennen lassen, kannst du dich im Artikel Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen zum Vorgehen informieren. Bei entsprechend vielen Leistungen ist auch ein Einstieg in ein höheres Fachsemester oder in den Master denkbar.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-06-10