Bitte beachte, dass aufgrund des Cyber-Angriffs auf die UDE noch nicht alle externen Links wieder funktionieren.
Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen
Hy1345 (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(externe Links aktualisiert) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<titlehyphen>Anerkennung von Lehramts­prüfungen</titlehyphen> | <titlehyphen>Anerkennung von Lehramts­prüfungen</titlehyphen> | ||
Lehramtsprüfungen ([[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] oder [[Master| Master of Education (M. Ed.)]]) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW ([[Vorbereitungsdienst]] oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du <blank text="hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [zuletzt besucht am | Lehramtsprüfungen ([[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] oder [[Master| Master of Education (M. Ed.)]]) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW ([[Vorbereitungsdienst]] oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige [[Bezirksregierungen|Bezirksregierung]] findest du <blank text="hier">https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]</ref> | ||
Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als [[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]] in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem [[Berufsbegleitende_Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst]].<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/ | Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als [[1. Staatsexamen|1. Staats­prüfung]] für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als [[Seiteneinstieg|Seiteneinsteiger]] in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem [[Berufsbegleitende_Ausbildung|berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst]].<ref>https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Seiteneinstieg_1_Staatsexamen.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]</ref> | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
{{Fluid}} | {{Fluid}} | ||
{{Gültigkeit|DATUM=2019-04 | {{Gültigkeit|DATUM=2019-10-04}} | ||
[[Kategorie: Ansprechpartner]] | [[Kategorie: Ansprechpartner]] | ||
[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]] | [[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]] |
Version vom 4. April 2019, 10:55 Uhr
Lehramtsprüfungen (1. Staatsprüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK. Die zuständige Bezirksregierung findest du hier .[1]
Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als 1. Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst.[2]
Siehe auch
Verwandte Seiten
Quellen
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Anerkennungsverfahren/index.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hinweise/Seiteneinstieg_1_Staatsexamen.html [zuletzt besucht am 04.04.2019]
Dieser Artikel ist gültig bis 2019-10-04