Anerkennung von Lehramtsprüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Lehramtsprüfungen (1. Staats&shy;prüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramts&shy;befähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundes&shy;ländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungs&shy;dienst oder Schul&shy;dienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige Bezirks&shy;regierung findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.
Lehramtsprüfungen (1. Staats&shy;prüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der [[KMK]]. Die zuständige Bezirksregierung findest du <blank text="hier">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/Lehramtaemter/index.html</blank>.


Die Anerkennung eines Studien&shy;abschlusses außerhalb der Lehrer&shy;ausbildung als 1. Staats&shy;prüfung für ein Lehramt ist '''nicht''' mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiten&shy;einsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem <blank text="berufs&shy;begleitenden Vorbereitungs&shy;dienst">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</blank>.
Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als 1. Staatsprüfung für ein Lehramt ist '''nicht''' mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem <blank text="berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Anerkennungsverfahren/SeiteneinstiegBeruf/index.html</blank>.


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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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Version vom 20. Mai 2015, 15:15 Uhr

Lehramtsprüfungen (1. Staats­prüfung oder Master of Education (M. Ed.)) und Lehramtsbefähigungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in NRW (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK. Die zuständige Bezirksregierung findest du hier .

Die Anerkennung eines Studienabschlusses außerhalb der Lehrerausbildung als 1. Staatsprüfung für ein Lehramt ist nicht mehr möglich. Sie ist auch keine Voraussetzung mehr für die Einstellung als Seiteneinsteiger in den Schuldienst sowie für die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst .

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18