Anerkennung von Lehramtsprüfungen

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Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen der Anerkennung. Anerkennungsbescheide erteilen die Bezirksregierungen  im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen der KMK.