Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg: Unterschied zwischen den Versionen

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Zum 01. November 2009 ist die neu gefasste Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung ([[OBAS]]) in Kraft getreten. Für den Seiteneinstieg in den Schuldienst ist die Anerkennung als Erste Staatsprüfung nicht mehr notwendig!
#REDIRECT [[Seiteneinstieg#Anerkennung_von_Abschl.C3.BCssen_f.C3.BCr_den_Seiteneinstieg]]
 
==Weitere Informationen==
* [[Seiteneinstieg]]
 
[[Kategorie:Dokumente/Formulare]]
[[Kategorie: Keywords]]

Aktuelle Version vom 10. Mai 2021, 12:09 Uhr