Anerkennung von Studienabschlüssen für den Seiteneinstieg

Aus LehramtsWiki
Version vom 9. April 2010, 12:24 Uhr von Andrea Geisler (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: '''Für die Einstellung als Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger in den Schuldienst mit pädagogischer Einführung sowie für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf m...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Für die Einstellung als Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger in den Schuldienst mit pädagogischer Einführung sowie für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf mit einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist eine Anerkennung nicht mehr erforderlich. Bewerbungen auf Stellen, die für den Seiteneinstieg geöffnet sind, können daher direkt über http://www.leo.nrw.de  erfolgen.

Die Voraussetzungen für die Einstellung in den Schuldienst und den Zugang zum berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst mit dem Ziel eine Lehramtsbefähigung zu erwerben, richten sich nach den jeweils für die Einstellung an öffentlichen Schulen geltenden Vorschriften und der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung vom 6. Oktober 2009 (OBAS). Weitere Informationen hierzu sind unter LEO sowie in der im Bildungsportal veröffentlichten Informationsbroschüre  zu finden.

Die Verfahren zur Anerkennung von nicht-lehramtsbezogenen Hochschulabschlussprüfungen als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt zielen nach der geänderten Rechtslage vorrangig nur noch auf einen erleichterten Einstieg in ein Lehramtsstudium. Eine volle Anerkennung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt in zwei Fächern wird nur möglich sein, wenn mit dem vorgelegten Abschluss neben fachwissenschaftlichen auch fachdidaktische Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können. Diese Voraussetzungen erfüllen in aller Regel lediglich besondere, vermittlungswissenschaftlich geprägte Abschlüsse, beispielsweise in Wirtschaftspädagogik.

In allen anderen Fällen wird lediglich eine Anerkennung als Teil einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt möglich sein, die ein ergänzendes Lehramtsstudium erforderlich macht.

Link

http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Wege/Anerkennung/Seiteneinstieg/index.html