Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten

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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslandsaufenthalte verpflichtend. Auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-18