Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind [[Auslandsaufenthalt|Auslands­aufent­halte]] verpflich­tend. Auch außer­universitäre [[Auslandsaufenthalt|Auslands­aufent­halte]] können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die [[Fakultät]] für [[Geisteswissenschaften (Fakultät)|Geisteswissenschaften]] eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im [[BA]]-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:
#REDIRECT[[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt#Anerkennung_von_Auslandsaufenthalten]]
* [[Praktika]] während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland
* zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
{{Zitat|Text=|Quelle=Quelle:<blank>https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf</blank>}}
 
==Verwandte Seiten==
*[[Auslandsaufenthalt]]
 
[[Kategorie:Praktikum]]
 
{{Gültigkeit|Datum=2018-06-18}}

Aktuelle Version vom 10. Mai 2021, 11:52 Uhr