Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind [[Auslandsaufenthalt|Auslands&shy;aufent&shy;halte]] verpflich&shy;tend. Auch außer&shy;universitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine Regelung für alle vier Fremd&shy;sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt werden können<ref name="Information der Romanistik">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf [abgerufen am 04. November 2019]</ref>: 
#REDIRECT[[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt#Anerkennung_von_Auslandsaufenthalten]]
* Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland
* zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
 
 
Zur Beratung und Einschätzung, ob eine Anerkennung in deinem Fall möglich ist, kannst du dich an die [[Studienfachberatung]] in deinem Fach (moderne Fremdsprache) bzw. die oder den Modulbeauftragte/-n  wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten findest du im Artikel [[Auslandsaufenthalt]]
 
==Verwandte Seiten==
* [[Anerkennung und Anrechnung]]
 
==Quellen==
<references />
 
 
 
[[Kategorie:Praktikum]]
 
{{Gültigkeit|DATUM=2019-03-18}}

Aktuelle Version vom 10. Mai 2021, 11:52 Uhr