Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(15 dazwischenliegende Versionen von 7 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslandsaufenthalte verpflichtend. Auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden: 
#REDIRECT[[Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt#Anerkennung_von_Auslandsaufenthalten]]
* Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
* Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
* Erwerb der Hochschulreife im Zielland
* zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
{{Zitat|Text=|Quelle=Quelle:<blank>https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/anerkennung_von_auslandsaufenthalten.pdf</blank>}}
 
[[Kategorie:Praktikum]]
 
 
{{Gültigkeit|Datum=2015-10-18}}

Aktuelle Version vom 10. Mai 2021, 11:52 Uhr