Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Quelle eingefügt)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:




{{Gültigkeit|Datum=2015-03-18}}
{{Gültigkeit|Datum=2015-10-18}}

Version vom 6. Mai 2015, 15:10 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslandsaufenthalte verpflichtend. Auch außeruniversitäre Auslandsaufenthalte können angerechnet werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine einheitliche Regelung für alle vier Fremdsprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-10-18