Anerkennung von außeruniversitären Auslandsaufenthalten: Unterschied zwischen den Versionen

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* zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
* zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)
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*[[Auslandsaufenthalt]]


[[Kategorie:Praktikum]]
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Version vom 22. Februar 2016, 15:10 Uhr

Für das Lehramtsstudium der modernen Fremdsprachen sind Auslands­aufent­halte verpflich­tend. Auch außer­universitäre Auslands­aufent­halte können an­ge­rech­net werden. Hierzu hat die Fakultät für Geisteswissenschaften eine ein­heit­liche Regelung für alle vier Fremd­sprachen im BA-Lehramt getroffen. Grundsätzlich anerkannt können werden:

  • Praktika während der Studienzeit (vorausgesetzt, dass diese auch mit der Sprachpraxis in der Zielsprache verknüpft sind)
  • Aufenthalte unmittelbar vor Aufnahme des Studiums
  • Erwerb der Hochschulreife im Zielland
  • zeitnah am Studium liegende längere Schulaufenthalte im Zielland (wobei hier im Einzelfall zu entscheiden ist)

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