Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. Dezember 2014, 14:16 Uhr


Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Siehe auch


Vorlage:SqueezeInfobox Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-03