Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Uhrzeiten (Schreibweise))
(Telefonnr DIN)
Zeile 5: Zeile 5:


Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
* Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
*Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
* Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
*Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
* Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
*Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)


==Siehe auch==  
==Siehe auch==  
* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE.
*Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE.
* <blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungs&shy;hochschulzugangs&shy;ordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK>
*<blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungs&shy;hochschulzugangs&shy;ordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK>




Zeile 24: Zeile 24:
|raum=T03 R00 Büro 8
|raum=T03 R00 Büro 8
|ansprechpartner=Katja Steffan
|ansprechpartner=Katja Steffan
|oeffnungszeiten=Di, Do und Fr: 09:00 - 12:00 Uhr, Mi: 14:00 - 17:00 Uhr   
|oeffnungszeiten=Di, Do und Fr 09:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 17:00 Uhr   
|tel=0201 / 183-2804
|tel=0201 183-2804
|email=[mailto:katja.steffan@uni-due.de katja.steffan&#8203;@uni-due.de]
|email=[mailto:katja.steffan@uni-due.de katja.steffan&#8203;@uni-due.de]
|www=<BLANK text="Einschreibungs-Website">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml</BLANK>
|www=<BLANK text="Webseite">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml</BLANK>
}}
}}
}}
}}

Version vom 20. Januar 2015, 16:32 Uhr


Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Siehe auch


Vorlage:SqueezeInfobox Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-03