Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Gültigkeit)
K (AnsprechpartnerIN)
Zeile 14: Zeile 14:


{{SqueezeInfobox|Items=
{{SqueezeInfobox|Items=
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Ansprechpartner|Text=
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Ansprechpartnerin|Text=
{{Infobox Institution
{{Infobox Institution
|abkuerzung
|abkuerzung
Zeile 29: Zeile 29:
}}
}}
}}
}}
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Ansprechpartner|Text=
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=Ansprechpartnerin|Text=
{{Infobox Institution
{{Infobox Institution
|abkuerzung
|abkuerzung

Version vom 30. Januar 2017, 14:38 Uhr



Der Hochschul­zugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschul­zugangs:

Siehe auch


Vorlage:SqueezeInfobox Dieser Artikel ist gültig bis 2017-12-03