Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (<blank text="Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12048&ver=8&val=12048&menu=1&vd_back=N</blank>).  
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Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.


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* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE.
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* <blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK>
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Version vom 17. Dezember 2013, 16:42 Uhr

Vorlage:Infobox Institution

Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

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