Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. April 2020, 14:28 Uhr

Um dich an der UDE für ein Studium bewerben zu können, brauchst du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife!). Mit dem Abitur kannst du dich für alle Studiengänge bewerben bzw. einschreiben. Mit der fachgebundenen Hochschulreife nur für die Fächer, die im Zeugnis angegeben sind bzw. zu denen du aufgrund des Schulschwerpunktes berechtigt bist[1].

Studium ohne Abitur

Hast du kein Abitur und keine fachgebundene Hochschulreife, verfügst aber über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung, kannst du prüfen, ob für dich das Studium für beruflich Qualifizierte  infrage kommt. Wenn du einer der drei Bewerbergruppen  angehörst, kannst du einen Bewerbungsantrag für den Hochschulzugang  stellen und dich für einen Studienplatz bewerben:

  1. Wenn du den Abschluss einer Aufstiegsfortbildung, wie beispielsweise einen Meisterbrief, hast, kannst du einen prüfungsfreien Zugang zum Studium erhalten (Bewerbergruppe 1 ).
  2. Hast du eine fachlich entsprechende Berufsausbildung absolviert (2 Jahre) und (anschließend) einen fachlich entsprechenden Beruf ausgeübt (3 Jahre), kannst du bei erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ein Studium in einem Studiengang aufnehmen, der deiner Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit entspricht (Bewerbergruppe 2 ).
  3. Hast du eine Ausbildung (2 Jahre) und Berufserfahrung (3 Jahre) oder kannst Zeiten von Kindererziehung nachweisen, kannst du eine Zugangsprüfung ablegen oder ein Probestudium (in zulassungsfreien Studiengängen) aufnehmen (Bewerbergruppe 3 ).


Um dich für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte zu bewerben, stellst du fristgerecht einen Bewerbungsantrag  beim Einschreibungs- und Prüfungswesen: Bereich Beruflich Qualifizierte . Die Bewerbungsfristen findest du unter: Studium für beruflich Qualifizierte .

Ist dein Bewerbungsantrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte erfolgreich, kannst du dich für einen Studienplatz bewerben. Was du hierbei beachten musst, hat das Einschreibungswesen jeweils pro Bewerbergruppe für dich zusammengefasst:

Beratung

Zur Beratung kannst du dich an den Bereich Beruflich Qualifizierte  wenden.

Berufsbildungshochschulzugangsordnung

Die Vorgaben zum Studium ohne Abitur findest du in der „Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“, auch Berufsbildungshochschulzugangsordnung genannt. Die aktuelle Fassung  gibt es auf der Seite für Erlasse und Ordnungen UDE unter Zulassungsordnung .

Quellen

  1. FAQ zum Thema Studienvoraussetzungen - Schulabschluss;https://www.uni-due.de/faq-studium/schulabschluss_antworten.php [abgerufen am 05. November 2019]


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-30