Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte

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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

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