Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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* Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
* Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)


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==Siehe auch==  


* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE.
* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE.

Version vom 4. Juli 2014, 11:51 Uhr

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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Siehe auch