Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen. | |||
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs: | |||
* Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang) | |||
* Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber) | |||
* Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium) | |||
==Siehe auch== | |||
* Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des <blank text="Einschreibungs- und Prüfungswesen">http://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beruflichen_bildung_qualifizierte.shtml"</blank> der UDE. | |||
* <blank text="Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungs­hochschulzugangs­ordnung)">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/verkuendungsblatt_2010/vbl_2010_117.pdf</BLANK> | |||
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Version vom 11. November 2014, 15:13 Uhr
Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 08. März 2010 ).
Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
- Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
- Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
Siehe auch
- Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des Einschreibungs- und Prüfungswesen der UDE.
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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-03