Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (<blank text="Berufsbildungs&shy;hochschulzugangs&shy;verordnung vom 08. März 2010">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12048&ver=8&val=12048&menu=1&vd_back=N</blank>).  
Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (<blank text="Berufsbildungs&shy;hochschulzugangs&shy;verordnung vom 08. März 2010">https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12048&ver=8&val=12048&menu=1&vd_back=N</blank>). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.


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Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
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Version vom 15. Juli 2015, 13:08 Uhr


Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungs­hochschulzugangs­verordnung vom 08. März 2010 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.

Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:

  • Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
  • Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
  • Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)

Siehe auch


Vorlage:SqueezeInfobox Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-03