Antrag auf Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
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Der Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte wurde neu geregelt (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 07. Oktober 2016 ). Die Bewerbung erfolgt im Bereich Einschreibungswesen.
Je nach beruflicher Vorbildung gibt es drei Möglichkeiten hinsichtlich des Hochschulzugangs:
- Zugang aufgrund beruflicher Auftstiegsfortbildung (Meisterzugang)
- Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit (fachtreue Bewerber)
- Zugang aufgrund sonstiger beruflicher Qualifikation (Zugangsprüfung bzw. Probestudium)
Siehe auch
- Detaillierte Informationen sowie den Antrag auf Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation finden sich auf den Seiten des Einschreibungs- und Prüfungswesen
der UDE.
- Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung)
- Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsordnung) an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010
Ansprechpartnerinnen
Bezeichnung | Einschreibungs- und Prüfungswesen, Bereich Einschreibungswesen | |
Adresse | Universitätsstraße 2 | |
45141 Essen | ||
Ansprechpartner*in | Katja Steffan | |
Raum | T03 R00 Büro 8 | |
Öffnungszeiten |
siehe Webseite |
|
Tel | 0201 183-2804 | |
katja.steffan@uni-due.de | ||
Webseite |
Webseite |
Bezeichnung | Einschreibungs- und Prüfungswesen, Bereich Einschreibungswesen | |
Adresse | Universitätsstraße 2 | |
45141 Essen | ||
Ansprechpartner*in | Gudrun Oste | |
Raum | T03 R00 Büro 1 | |
Öffnungszeiten |
siehe Webseite |
|
Tel | 0201 183-2059 | |
studierendensekretariat-essen@uni-due.de | ||
Webseite |
Webseite |
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-03-30