Auslandsaufenthalt im Fach Französisch: Unterschied zwischen den Versionen

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Im [[Fächer|Fach]] [[Französisch]] ({{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. [[Fachsemester]] vorgesehen.<ref>(Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)</ref> Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über [[Erasmus]]‐Plätze an französischen oder belgischen Universitäten organisiert und betreut.<ref>https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 15.2.2018]</ref> Das [[Modul]] zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs&shy;anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.<ref>Anlage: Studienplan; (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)</ref>
Im [[Fächer|Fach]] [[Französisch]] ({{AbkGyGe}} und {{AbkBK}}) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. [[Fachsemester]] vorgesehen.<ref>(Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)</ref> Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über [[Erasmus]]‐Plätze an französischen oder belgischen Universitäten organisiert und betreut.<ref>https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 15.2.2018]</ref> Das [[Modul]] zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs&shy;anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.<ref>Anlage: Studienplan; (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)</ref>


Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend.
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel [[Auslandsaufenthalt]].


Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im Fach Französisch findest du auch auf der jeweiligen [[Französisch|Fächerseite]]. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der <blank text="Institutsseite">https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php</blank> und in <blank text="diesem Dokument">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/auslandssemester_informationen.pdf</blank> zusammengefasst.
Weitere Informationen zum [[Studienverlauf]] im Fach Französisch findest du auch auf der [[Französisch|Fächerseite]]. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der <blank text="Website der Romanistik">https://www.uni-due.de/romanistik/studiengaenge</blank>. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der <blank text="Institutsseite">https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php</blank> und in <blank text="diesem Dokument">https://www.uni-due.de/imperia/md/content/romanistik/ausland/auslandssemester_informationen.pdf</blank> zusammengefasst.


Zum Auslandsaufenthalt im Fach Französisch kannst du dich auch persönlich beraten lassen:  
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Version vom 6. November 2019, 14:47 Uhr

Allgemeine Informationen

Im Fach Französisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen.[1] Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an französischen oder belgischen Universitäten organisiert und betreut.[2] Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs­anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.[3]

Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Französisch findest du auch auf der Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Website der Romanistik . Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite  und in diesem Dokument  zusammengefasst.

Zum Auslandsaufenthalt im Fach Französisch kannst du dich auch persönlich beraten lassen: Vorlage:SqueezeInfobox

Arbeit als Assistant Teacher

Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, 6 bis 9 Monate als Assistant Teacher über den Pädagogischen Austauschdienst an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Es gibt dazu entsprechendes Veranstaltungs­angebot.[4]

Bescheinigung Auslandsmodul

Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das dafür vorgesehene Formular . Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.

Wenn ein Auslandssemester in einem französisch­sprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Oral I (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bei Susanne Moerters.

Quellen

  1. (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
  2. https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 15.2.2018]
  3. Anlage: Studienplan; (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
  4. https://www.uni-due.de/international/outgoings_assistant.php [letzter Besuch 15.2.2018]


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-01-15