Auslandsaufenthalt im Fach Spanisch

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Vorlage:SqueezeInfobox

Allgemeine Informationen

Im Fach Spanisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an spanischen Universitäten organisiert und betreut. Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur spanischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungs­anforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.[1]

Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt.

Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Spanisch findest du auch auf der jeweiligen Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Website der Romanistik. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite und in diesem Dokument zusammengefasst.

Arbeit als Assistant Teacher

Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, für 6 bis 9 Monate als Assistant Teacher über den Pädagogischen Austauschdienst an einem spanischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Es gibt ein entsprechendes Veranstaltungs­angebot.[2]

Bescheinigung Auslandsmodul

Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Spanien nutze das entsprechende Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissen­schaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.

Wenn du ein Auslandssemester in einem spanischsprachigen Land absolvierst, kannst du dir die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Comprensión y expresión oral (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung anrechnen lassen. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bei Susanne Moerters.[3]

Quellen

  1. Anhang: Studienplan; Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 799 / Nr. 111 zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 993 / Nr. 184)
  2. https://www.uni-due.de/international/outgoings_assistant.php [letzter Besuch 20. März 2020]
  3. Anrechnung Auslandssemester; https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 20. März 2020]


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-19