BAföG

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Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.

Aktuell

Das Bundeskabinett hat am 21. April 2010 den Entwurf eines 23. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Hier einige wesentliche Änderungen:

  • Zum Beginn des kommenden WiSe sollen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze um 2% angebhoben werden. der Förderungshöchssatz seit somit auf 670 EURO monatlich.
  • Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
  • Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
  • Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
  • Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.

Weitere Informationen siehe hier 


Sprechzeiten

Siehe hier 

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Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2010-10-22