BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[BAföG]] (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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Version vom 9. Dezember 2014, 11:37 Uhr


Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG in Duisburg-Essen

Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der Universität Duisburg-Essen sind die entsprechenden Sacharbeiter des Studentenwerks. Die Sprechzeiten sind hier  verlinkt.

Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende: Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor. Ausführliche Informationen erhaltet ihr hier .

Aktuelle Reformen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat weitreichende Reformen beim BAföG bekannt gegeben: So wird der Bund ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Ausbildungsförderung übernehmen. Zudem wird der Kreis der BAföG-Berechtigten zum Wintersemester 2016/17 erweitert und der Höchstbetrag der Förderung angehoben. Insbesondere Studierwilligen aus dem Mittelstand soll damit der Zugang zum Studium erleichtert werden. Bislang war der Bund mit 65 Prozent an der Finanzierung des BAföG beteiligt, die restlichen 35 Prozent wurden vom jeweiligen Bundesland aufgebracht. Durch die komplette Übernahme der Finanzierung durch den Bund sollen die Länder pro Jahr um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich ist eine Grundgesetzänderung vorgesehen, um ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Hochschulfinanzierung zu ermöglichen.


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Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen. Die wesentlichen davon sind die folgenden:

  • Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3 Prozent und die Bedarfsätze werden um 2 Prozent angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 Euro monatlich.
  • Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
  • Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
  • Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
  • Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.

Weitere Informationen siehe hier .

Verwandte Seiten

Studentenwerk

Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-01-19