BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler/-innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt. 
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Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen <blank text="Website ">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/</blank>findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der <blank text="Website">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/</blank> des Studierendenwerks nachlesen.
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Das [[BAföG]] (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
===Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende===
Die UDE hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.  


==Aktuell==
==Aktuelle Reformen==
Der Bundesrat hat letztlich der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Erhöhung des BAföG.
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der <blank text="Website">https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-reform-das-aendert-sich-622.php</blank> des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Die Länder haben der BAföG-Erhöhung ihre Zustimmung erteilt, nachdem die Bundesregierung in der Plenarsitzung verbindlich zugesichert hatte, Forschungsprojekte der Hochschulen zusätzlich zu fördern. Sie folgten damit der Empfehlung des Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der das Gesetz am gestrigen Donnerstag bestätigt hatte. <br>
Hier einige wesentliche Änderungen:
* Rückwirkend zum 1.10.2010 steigen die Einkommensfreibeträge im BAföG um 3% und die Bedrafsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.


Weitere Informationen siehe <blank text="hier>http://www.bmbf.de/pub/entwurf_breg_bafoegandg.pdf</blank>


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==Sprechzeiten==
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==Links==
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* <BLANK text ="BAFöG-Lexikon">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/modules.php?op=modload&name=News&file=article&sid=18</BLANK>
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==Siehe auch==
*[[Studentenwerk]]
 
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Dieser Artikel ist gültig bis 2011-04-22
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<!-- Gucken, ob es irgendwelche Änderungen beim Bafög gibt -->
 
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Institutionen außerhalb der UDE]]
[[Kategorie:Studileben]]

Version vom 8. November 2019, 12:18 Uhr

Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler/-innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG in Duisburg-Essen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Website findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Website  des Studierendenwerks nachlesen.

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Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende

Die UDE hat sich für die Lehramts­studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.

Aktuelle Reformen

Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der Website  des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-04-04