BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (überarbeitet und gültigkeit)
(17 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


{{Teaser|Text=
{{Teaser|Text=
Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
}}
}}
== BAföG in Duisburg-Essen==
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter des [[Studentenwerk|Studentenwerks]]. Die Sprechzeiten sind <BLANK text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/ansprechpartnerinnen/</BLANK> verlinkt.
'''Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende:'''
Die [[UDE]] hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten [[Credit Points|CP]] aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Ausführliche Informationen gibt es <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/ba-ma/2014-03-12_BAf%C3%B6G-Leistungsbescheinigung_Info.pdf</BLANK>.
== Aktuelle Reformen ==
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat weitreichende Reformen beim BAföG bekannt gegeben: So wird der Bund ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Ausbildungs&shy;förderung übernehmen. Zudem wird der Kreis der BAföG-Berechtigten zum [[WiSe]] 2016/17 erweitert und der Höchstbetrag der Förderung angehoben. Insbesondere Studierwilligen aus dem Mittelstand soll damit der Zugang zum Studium erleichtert werden.
Bislang war der Bund mit 65 Prozent an der Finanzierung des BAföG beteiligt, die restlichen 35 Prozent wurden vom jeweiligen Bundesland aufgebracht. Durch die komplette Übernahme der Finanzierung durch den Bund sollen die Länder pro Jahr um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich ist eine Grundgesetz&shy;änderung vorgesehen, um ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Hochschul&shy;finanzierung zu ermöglichen.




Zeile 27: Zeile 16:
|ansprechpartner=
|ansprechpartner=
|leitung=Birgit von Minden
|leitung=Birgit von Minden
|tel=0201 820100
|tel=0201 82010 111
|tel2=
|tel2=
|tel3=
|tel3=
Zeile 33: Zeile 22:
|fax2=
|fax2=
|fax3=
|fax3=
|email=[mailto:bafoeg@stw.essen-duisburg.de bafoeg&#8203;@stw.essen-duisburg.de]
|email=[mailto:kontakt@stw.essen-duisburg.de kontakt&#8203;@stw.essen-duisburg.de]
|email2=
|email2=
|email3=
|email3=
|www=<BLANK Text="Webseite">http://www.stw-edu.de/studienfinanzierung</BLANK>
|www=<BLANK Text="Webseite">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/</BLANK>
}}
}}
}}
}}
}}
}}


{{Hinweis|Farbe=danger|Text = Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Sie enthält Antworten auf Fragen wie: „Ich habe meinen Job verloren und kann meine Miete nicht mehr bezahlen, was mache ich jetzt?“ oder auch: „,Meine Eltern bekommen Kurzarbeitergeld, erhöht sich dadurch mein BAföG? Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: [https://www.studentenwerke.de/de/content/corona-faqs-der-studenten-und?wt_zmc=nl.int.zonaudev.zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020.nl_ref.zeitde.bildtext.link.20200330&utm_medium=nl&utm_campaign=nl_ref&utm_content=zeitde_bildtext_link_20200330&utm_source=zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020_zonaudev_int Deutsches Studentenwerk].}}


{{Hinweis|Farbe=danger|Text = Aufgrund der aktuellen Lage gelten vorübergehende neue Regelungen:


Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungs&shy;gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen.
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
* Zum WiSe 2016/17 sind die Bedarfssätze um sieben Prozent gestiegen. Der Förderungs&shy;höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt jetzt bei 735 Euro monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der [[Leistungsnachweis]] soll statt durch individuelle Professoren&shy;bescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen ([[ECTS]]) erbracht werden.
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für [[BA|BA-Absolventen]], die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein [[Master|Masterstudium]] beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebens&shy;partnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.


==Siehe auch==
• alle bereits bewilligten Leistungen werden trotz Verschiebung des Semesterstarts vorläufig weiter gezahlt
*<BLANK text="BAföG-Amt">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/</BLANK>
• Studienstarter*innen im Sommersemester erhalten ihre Leistungen bereits ab dem regulären Semesterstart
*<BLANK text="Das neue BAföG">http://www.bafoeg.bmbf.de/</BLANK>
• Online-Angebote müssen genutzt werden, um das Studium fortzusetzen
• Der Vorlagetermin für Leistungsnachweise verschiebt sich entsprechend der Verschiebung der Prüfungen
 
• Diese Regelungen gelten entsprechend für Studienaufenthalte im Ausland
 
 
Die vorgenannten Regelungen werden bei Bedarf der sich verändernden Situation angepasst. [https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php Ausführliche Informationen]
}}
 
==BAföG in Duisburg-Essen==
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite] findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite des Studierendenwerks] nachlesen.
 
 
 
===Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende===
Die UDE hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
 
==Aktuelle Reformen==
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der [https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-reform-das-aendert-sich-622.php Webseite] des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.


== Verwandte Seiten ==
[[Studentenwerk]]


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Finanzielles]]


{{Gültigkeit|Datum=2018-04-08}}
{{Gültigkeit|DATUM=2020-06-20  | Kommentar=Wenn neue BAföG-Reform, Text unter Aktuelles ersetzen}}
 
<!--Erhöhung eintragen; stimmt der Name noch?-->

Version vom 29. April 2020, 08:42 Uhr

Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.


Vorlage:SqueezeInfobox

Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Sie enthält Antworten auf Fragen wie: „Ich habe meinen Job verloren und kann meine Miete nicht mehr bezahlen, was mache ich jetzt?“ oder auch: „,Meine Eltern bekommen Kurzarbeitergeld, erhöht sich dadurch mein BAföG? Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: Deutsches Studentenwerk.


Aufgrund der aktuellen Lage gelten vorübergehende neue Regelungen:


• alle bereits bewilligten Leistungen werden trotz Verschiebung des Semesterstarts vorläufig weiter gezahlt • Studienstarter*innen im Sommersemester erhalten ihre Leistungen bereits ab dem regulären Semesterstart • Online-Angebote müssen genutzt werden, um das Studium fortzusetzen • Der Vorlagetermin für Leistungsnachweise verschiebt sich entsprechend der Verschiebung der Prüfungen

• Diese Regelungen gelten entsprechend für Studienaufenthalte im Ausland


Die vorgenannten Regelungen werden bei Bedarf der sich verändernden Situation angepasst. Ausführliche Informationen


BAföG in Duisburg-Essen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachlesen.


Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende

Die UDE hat sich für die Lehramts­studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.

Aktuelle Reformen

Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2020-06-20