BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(24 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:


{{Teaser|Text=
{{Teaser|Text=
Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
}}
}}
== BAföG in Duisburg-Essen==
Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter des [[Studentenwerk|Studentenwerks]]. Die Sprechzeiten sind <BLANK text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/ansprechpartnerinnen/</BLANK> verlinkt.
'''Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende:'''
Die [[UDE]] hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten [[Credit Points|CP]] aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Ausführliche Informationen gibt es <blank text="hier">http://zlb.uni-due.de/documents/ba-ma/2014-03-12_BAf%C3%B6G-Leistungsbescheinigung_Info.pdf</BLANK>.
== Aktuelle Reformen ==
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat weitreichende Reformen beim BAföG bekannt gegeben: So wird der Bund ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Ausbildungs&shy;förderung übernehmen. Zudem wird der Kreis der BAföG-Berechtigten zum [[WiSe]] 2016/17 erweitert und der Höchstbetrag der Förderung angehoben. Insbesondere Studierwilligen aus dem Mittelstand soll damit der Zugang zum Studium erleichtert werden.
Bislang war der Bund mit 65 Prozent an der Finanzierung des BAföG beteiligt, die restlichen 35 Prozent wurden vom jeweiligen Bundesland aufgebracht. Durch die komplette Übernahme der Finanzierung durch den Bund sollen die Länder pro Jahr um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich ist eine Grundgesetz&shy;änderung vorgesehen, um ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Hochschul&shy;finanzierung zu ermöglichen.


{{SqueezeInfobox|Items=
{{Hinweis|Farbe=danger|Text =  
{{Box|Farbe=blue|Überschrift=BAföG|Text=
'''BAföG in der Corona-Pandemie'''<br/>
{{Infobox Institution
Informationen zu aktuellen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie findest du auf der [https://www.xn--bafg-7qa.de/ BAföG-Website] des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
|abkuerzung=BAföG
|langname=Amt für Ausbildungs&shy;förderung
|strasse=Reckhammer&shy;weg 1
|ort=Essen
|plz=45141
|raum=
|ansprechpartner=
|leitung=Birgit von Minden
|tel=0201 820100
|tel2=
|tel3=
|fax=0201 8201061
|fax2=
|fax3=
|email=[mailto:bafoeg@stw.essen-duisburg.de bafoeg&#8203;@stw.essen-duisburg.de]
|email2=
|email3=
|www=<BLANK Text="Webseite">http://www.stw-edu.de/studienfinanzierung</BLANK>
}}
}}
}}


Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: [https://www.studentenwerke.de/de/content/corona-faqs-der-studenten-und?wt_zmc=nl.int.zonaudev.zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020.nl_ref.zeitde.bildtext.link.20200330&utm_medium=nl&utm_campaign=nl_ref&utm_content=zeitde_bildtext_link_20200330&utm_source=zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020_zonaudev_int Deutsches Studentenwerk].}}


==BAföG an der UDE beantragen==
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite] findest du ausführliche Informationen und ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ] zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.


Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungs&shy;gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen.
==Eignungsnachweis nach dem 4. Semester==
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.
* Zum WiSe 2016/17 sind die Bedarfssätze um sieben Prozent gestiegen. Der Förderungs&shy;höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt jetzt bei 735 Euro monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der [[Leistungsnachweis]] soll statt durch individuelle Professoren&shy;bescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen ([[ECTS]]) erbracht werden.  
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für [[BA|BA-Absolventen]], die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein [[Master|Masterstudium]] beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebens&shy;partnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.


==Siehe auch==
==Ansprechpersonen==
*<BLANK text="BAföG-Amt">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/</BLANK>
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.
*<BLANK text="Das neue BAföG">http://www.bafoeg.bmbf.de/</BLANK>


== Verwandte Seiten ==
[[Studentenwerk]]


{{Fluid}}
{{Fluid}}
[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Finanzielles]]


{{Gültigkeit|Datum=2018-04-08}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-01|Kommentar= Zum WiSe 21/22 überprüfen und Regelungen in den roten Kästen ggf.  aktualisieren}}
 
<!--Erhöhung eintragen; stimmt der Name noch?-->

Version vom 28. Mai 2021, 11:55 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG in der Corona-Pandemie
Informationen zu aktuellen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie findest du auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: Deutsches Studentenwerk.


BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.

Eignungsnachweis nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.

Ansprechpersonen

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-01