BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler/-innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.   
Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.   
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==BAföG in Duisburg-Essen==
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen <blank text="Website ">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/</blank>findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine/n zuständige/n Sachbearbeiter/-in. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der <blank text="Website">https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/</blank> des Studierendenwerks nachlesen.


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'''BAföG in der Corona-Pandemie'''<br/>
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Informationen zu aktuellen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie findest du auf der [https://www.xn--bafg-7qa.de/ BAföG-Website] des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
|abkuerzung=BAföG
 
|langname=Amt für Ausbildungs&shy;förderung
Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: [https://www.studentenwerke.de/de/content/corona-faqs-der-studenten-und?wt_zmc=nl.int.zonaudev.zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020.nl_ref.zeitde.bildtext.link.20200330&utm_medium=nl&utm_campaign=nl_ref&utm_content=zeitde_bildtext_link_20200330&utm_source=zeit_online_chancen_w3.m_30.03.2020_zonaudev_int Deutsches Studentenwerk].}}
|strasse=Reckhammer&shy;weg 1
 
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==BAföG an der UDE beantragen==
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Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite] findest du ausführliche Informationen und ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ] zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.
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===Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende===
==Eignungsnachweis nach dem 4. Semester==
Die UDE hat sich für die Lehramts&shy;studiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. [[Semester]] beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an [[Credit Points|CP]] erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.  
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.


==Aktuelle Reformen==
==Ansprechpersonen==
Am 01. August 2019 wurde die letzte BAföG-Reform beschlossen, diese ist zum Wintersemester 2019/20 in Kraft getreten. Neben der Erhöhung der BAföG-Sätze gab es u. a. Änderungen bei den Wohnzuschlägen, Einkommensfreibeträgen und Darlehensmodalitäten. Ausführliche Informationen zu den Änderungen könnt ihr auf der <blank text="Website">https://www.xn--bafg-7qa.de/de/bafoeg-reform-das-aendert-sich-622.php</blank> des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachlesen.
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.




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[[Kategorie:Finanzielles]]
[[Kategorie:Finanzielles]]


{{Gültigkeit|DATUM=2020-04-04  | Kommentar=Wenn neue BAföG-Reform, Text unter Aktuelles ersetzen}}
{{Gültigkeit|DATUM=2021-10-01|Kommentar= Zum WiSe 21/22 überprüfen und Regelungen in den roten Kästen ggf.  aktualisieren}}

Version vom 28. Mai 2021, 11:55 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG in der Corona-Pandemie
Informationen zu aktuellen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie findest du auf der BAföG-Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Der Verband der Studentenwerke bietet eine FAQ-Liste an, die die derzeit geltenden BAföG-Regelungen anhand von Fallkonstellationen differenziert. Die Liste wird laufend erweitert und bleibt aktuell: Deutsches Studentenwerk.


BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.

Eignungsnachweis nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.

Ansprechpersonen

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-10-01