BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
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Das [[BAföG]] (Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungs&shy;gesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.
==BAföG an der UDE beantragen==
 
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim [[Studierendenwerk]] tun. Auf dessen [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/ Webseite] findest du ausführliche Informationen und ein [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/faq/ FAQ] zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Webseite des Studierendenwerks] nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.


== BAföG in Duisburg-Essen==
==Eignungsnachweis nach dem 4. Semester==
Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.


Ansprechpartner in Bezug auf das BAföG für Studierende der [[Universität Duisburg-Essen]] sind die entsprechenden Sacharbeiter des [[Studentenwerk|Studentenwerks]].<br>
==Ansprechpersonen==
Sprechzeiten sind <BLANK text="hier">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/ansprechpartner/</BLANK> verlinkt.<br><br>
Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der [https://www.stw-edu.de/studienfinanzierung/bafoeg/kontakt/ Website des Studierendenwerks] eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.
'''Regelung zur Eignungsbescheinigung für Lehramtsstudierende'''
Die UDE hat sich für die Lehramtsstudiengänge auf eine Regelung verständigt, wie der Leistungsstand zur Weiterförderung nach BAföG nach dem 4. Semester beim BAföG-Amt nachgewiesen werden kann. Studierende, die die definierte Mindestanzahl an CP
erreicht haben, drucken einfach selbst ihren Notenspiegel mit den bisher erreichten CP aus und legen diesen dem BAföG-Amt vor.
Ausführliche Informationen erhaltet ihr  <blank text="hier:">http://zlb.uni-due.de/documents/ba-ma/BAfoeG-Leistungsbescheinigung_2013.pdf</BLANK>


== Aktuelle Reformen ==
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung weitreichende Reformen beim BAföG bekannt gegeben: So wird der Bund ab 1. Januar 2015 vollständig die Finanzierung der Ausbildungsförderung übernehmen. Zudem wird der Kreis der BAföG-Berechtigten zum Wintersemester 2016/17 erweitert und der Höchstbetrag der Förderung angehoben. Insbesondere Studierwilligen aus dem Mittelstand soll damit der Zugang zum Studium erleichtert werden.<br>
Bislang war der Bund mit 65 Prozent an der Finanzierung des BAföG beteiligt, die restlichen 35 Prozent wurden vom jeweiligen Bundesland aufgebracht. Durch die komplette Übernahme der Finanzierung durch den Bund sollen die Länder pro Jahr um 1,17 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich ist eine Grundgesetzänderung vorgesehen, um ein dauerhaftes Engagement des Bundes in der Hochschulfinanzierung zu ermöglichen.<br><br>
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundes&shy;ausbildungs&shy;förderungs&shy;gesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAföG zu einigen weiteren Änderungen. <br>
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
* Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
* Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
* Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
* Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.
Weitere Informationen siehe <blank text="hier>http://www.bafoeg.bmbf.de/de/493.php</blank>
==Links==
*<BLANK text = "BAFöG-Amt">http://studentenwerk.essen-duisburg.de/finanzierung/bafoeg/</BLANK>
*<BLANK text="Das neue BAföG">http://www.bafoeg.bmbf.de/</BLANK>
== Verwandte Seiten ==
*[[Studentenwerk]]


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Version vom 29. März 2022, 17:17 Uhr

Das Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schüler*innen sowie Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

BAföG an der UDE beantragen

Wenn du einen Antrag auf BAföG stellen möchtest, kannst du das beim Studierendenwerk tun. Auf dessen Webseite findest du ausführliche Informationen und ein FAQ zum BAföG-Antrag. Wenn du Fragen zu deinem laufenden Antrag hast, kontaktierst du deine zuständigen Sachbearbeiter*innen. Wer für dich zuständig ist, kannst du auf der Webseite des Studierendenwerks nachschauen. Wichtig: Die Förderung wird immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt, meistens für zwölf Monate. Vor dem Ablauf dieses Zeitraums musst du die Förderung mit einem Folgeantrag erneut beantragen. Kümmere dich also rechtzeitig um deinen Folgeantrag, um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten.

Eignungsnachweis nach dem 4. Semester

Mit Beginn des 5. Semesters musst du beim BAföG-Amt einen Eignungsnachweis vorlegen, der bescheinigt, dass du den für dein Fach üblichen Leistungsstand nach dem 4. Semester erreicht hast. Wie viele CP du konkret erreicht haben musst, ist für die verschiedenen Studiengänge unterschiedlich geregelt. Deine Sachbearbeiter*in im BAföG-Amt kann dir eine genaue Auskunft darüber geben, was du nachweisen musst.

Ansprechpersonen

Wenn du Kontakt zum BaföG-Amt aufnehmen möchtest, findest du auf der Website des Studierendenwerks eine Kontaktmöglichkeit für allgemeine Fragen und eine Übersicht der Sachbearbeiter*innen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2022-10-17